| Startseite |
RGebSTV
(Rundfunkgebührenstaatsvertrag)
RFinSTV
(Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag)
Diese Gesetze werden hier bald veröffentlicht.
Links auf bestimmte Paragraphen werden mögliche Antworten auf Ihre Fragen
zu den Rundfunkgebühren unterstützen.
Vielleicht findet sich auch noch ein Rechtsanwalt,
der meine Seite überwacht, damit ich nicht ungewollt eine
Rechtsberatung ausübe.
Dieses ist nicht geplant bzw. beabsichtigt.
Es sollen lediglich allgemeine Informationen zur Verfügung gestellt
werden.
Rechtsanwälte, die sich mit den Gesetzen auskennen, können
gerne im Linkverzeichnis für Ihre Kanzlei werben bzw. auf
Ihre Fachinformationen hinweisen. |
|